Informationen zum höheren Fachsemester

Informationen zum höheren Fachsemester

Wenn Sie sich an unserer Hochschule für ein höheres Fachsemester immatrikulieren möchten, ist dies möglich, sofern Sie bereits Studienleistungen erbracht haben, die für den gewünschten Studiengang anerkannt werden können.

Den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen stellen Sie im Bereich Prüfungswesen:
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/formulare_pw.php

Zudem ist zu prüfen, ob der gewünschte Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt (NC) und somit eine Bewerbung erforderlich ist oder ob der Studiengang zulassungsfrei (F) ist und deshalb die Einschreibung ohne vorherige Bewerbung erfolgen kann.

Detaillierte Erläuterungen zum Studiengang Medizin entnehmen Sie bitte der Informationsseite für Medizin.

1. Anerkennung von Studienleistungen

Für den Studiengang Medizin

Wenn Sie bereits in Deutschland für den Studiengang Medizin/Humanmedizin immatrikuliert sind oder waren, ist das Dekanat der Medizinischen Fakultät für die Anerkennung der Studienleistungen zuständig. Beachten Sie unbedingt die Zeiträume, in denen der Antrag auf Anerkennung gestellt werden kann. Fristen, Antrag auf Anerkennung und weitere wichtige Details entnehmen Sie bitte der Informationsseite der Medizinischen Fakultät.

Wenn Sie im Ausland Medizin studiert haben oder Leistungen aus einem anderen Studiengang (z. B. Zahnmedizin) anrechnen lassen möchten, ist das Landesprüfungsamt (LPA) für Medizin des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren sind. Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, richten Sie Ihren Antrag bitte an das LPA in Nordrhein-Westfalen.

Ausnahme (keine Anrechnung der Studienleistungen erforderlich):

  • 1. klinisches Semester: Statt des Anerkennungsbescheides ist das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung oder die Ladung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich.
  • Praktisches Jahr: Statt des Anerkennungsbescheides ist das Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich.

 

Für alle übrigen Studiengänge

Der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen kann ausschließlich im Bereich Prüfungswesen eingereicht werden. Dafür gelten folgende Fristen;

15.01. für das jeweilige Sommersemester
15.07. für das jeweilige Wintersemester

Verspätet eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ohne Anerkennung der Studienleistungen ist eine Bewerbung bzw. Einschreibung nicht möglich.

Sofern Sie Ihren Schulabschluss in einem anderen EU-Staat erworben haben, ist eine Bestätigung der Hochschulzugangsberechtigung des Akademischen Auslandsamtes erforderlich. Bitte schicken Sie daher zunächst Ihr vollständiges ausländisches Zeugnis mit Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie des gewünschten Studiengangs zur Überprüfung elektronisch an folgende Adresse: hzb@uni-due.de

Sofern Sie Ihren Schulabschluss in einem Nicht-EU-Staat erworben haben, ist vor der Stellung eines Antrags auf Anerkennung grundsätzlich eine Bewerbung zum Studium via uni-ASSIST e.V. notwendig. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

 

2. Bewerbung oder direkte Einschreibung?

Nach Anerkennung Ihrer Studienleistungen erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, in welches Fachsemester Sie aufgrund der anerkannten Leistungen eingestuft werden. Mit diesem Anerkennungs- bzw. Einstufungsbescheid kann die Bewerbung oder direkt die Einschreibung erfolgen. Ob der gewünschte Studiengang in dem eingestuften Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, kann dem Studienangebot entnommen werden.

Wenn der Studiengang in dem entsprechendem Fachsemester mit „NC“ gekennzeichnet ist, ist eine Onlinebewerbung erforderlich.
Sofern der Studiengang mit „F“ gekennzeichnet ist, ist der Studiengang zulassungsfrei. In diesem Fall kann die direkte Einschreibung ohne vorherige Bewerbung erfolgen.

3. Bewerbung

Ist der gewünschte Studiengang mit „NC“ gekennzeichnet, erfolgt die Bewerbung ausschließlich online beim Bereich Zulassung des Sachgebiets Einschreibungswesen. Eine Bewerbung beim Akademischen Auslandsamt oder bei hochschulstart.de ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen).

Detaillierte Informationen und den Link für die Onlinebewerbung entnehmen Sie bitte der Seite Bewerbung für ein höheres Fachsemester

4. Einschreibung

Ist der gewünschte Studiengang mit „F“ gekennzeichnet kann die Einschreibung ohne vorherige Bewerbung in den dafür vorgesehenen Fristen erfolgen.
Studiengänge, die im 1. Fachsemester nur im Wintersemester beginnen, werden nur im entsprechenden Jahresrhythmus angeboten (WS = ungerade Fachsemester, SS = gerade Fachsemester). Sollte Ihre Einstufung nicht mit diesem Jahresrhythmus übereinstimmen, erfolgt die Einschreibung in das nächstniedrigere Fachsemester.

Weitere Informationen, auch zu den Fristen und den Antrag auf Einschreibung entnehmen Sie bitte der Seite Informationen zum Einschreibeverfahren

Wo Sie uns finden

Campus Duisburg
Dienstgebäude: SG
Geibelstr. 41
47057 Duisburg

Campus Essen
Dienstgebäude: T03 R00
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