Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren

Eine Bewerbung/Studienaufnahme ist an unserer Hochschule nur mit dem Abitur oder einem gleichwertigen Bildungsnachweis möglich.

Eine Bewerbung ist erforderlich, wenn ein Studiengang/Studienfach zulassungsbeschränkt ist. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang Medizin über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de), für die übrigen Studiengänge direkt über die Hochschule.
Ob ein Studiengang/Studienfach zulassungsbeschränkt ist, können Sie unserem Studienangebot entnehmen. Ist der Studiengang als zulassungsfrei (F) gekennzeichnet, kann eine direkte Einschreibung ohne vorherige Bewerbung in der dafür vorgesehenen Frist erfolgen.

Sofern der Studiengang mit NC gekennzeichnet ist, muss die Bewerbung über die Hochschule erfolgen. 

Eine Terminübersicht der Zulassung- bzw. Ablehnungsbescheide aller Verfahren finden Sie auf unserer Internetseite Fristen und Termine.

Allgemeine Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie hier.

Bewerbung für das 1. Fachsemester

Die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge erfolgt ausschließlich online. Der Bewerbungsschluss für das jeweilige Sommersemester ist der 15. Januar, für das jeweilig Wintersemester der 15. Juli. Dieser Termin gilt auch für Altabiturienten.
Sofern Sie diesen Termin versäumt haben, besteht die Möglichkeit, sich für das Losverfahren zu bewerben.

Versand der Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide:
Der Versand der Bescheide erfolgt nicht auf dem postalischen Weg. Die Bescheide werden zum Download im Bewerberportal der Hochschule als PDF-Dokument hinterlegt.
Bitte sichern Sie sich diesen Bescheid per Speicherung oder Ausdruck zur weiteren Verwendung (Kindergeldkasse, BaföG-Amt etc.).

Bewerbung für höhere Semester

Die Bewerbung für ein höheres Semester erfolgt ausschließlich online. Die Bewerbungsfrist für das jeweilige Sommersemester ist der 15. März, für das jeweilige Wintersemester der 15. September. Die Bewerbung für höhere Semester erfolgt grundsätzlich nur über die Hochschule.

Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester eine Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen erforderlich ist. Die Anerkennung muss bis zum 15. Juli für das jeweilige Wintersemester und bis zum 15. Januar für das jeweilige Sommersemester beantragt werden. Detaillierte Information entnehmen Sie bitte der Seite "Höhere Fachsemester".

Versand der Zulassungsbescheide:
Der Versand der Bescheide erfolgt nicht auf dem postalischen Weg. Die Bescheide werden zum Download im Bewerberportal der Hochschule als PDF-Dokument hinterlegt.
Bitte sichern Sie sich diesen Bescheid per Speicherung oder Ausdruck zur weiteren Verwendung (Kindergeldkasse, BaföG-Amt etc.).

Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt. Die Nichterteilung eines Bescheides bis zum Vorlesungsende des jeweiligen Semesters gilt als Ablehnung.

Bewerbung für das Losverfahren

Die Bewerbung zum hochschuleigenen Losverfahren erfolgt ebenfalls ausschließlich online. Auch wenn Sie sich zuvor bereits für das reguläre Vergabeverfahren beworben haben, muss für die Teilnahme am hochschuleigenen Losverfahren auf jeden Fall eine separate Bewerbung erfolgen. Es wird nur dann ein Losverfahren durchgeführt, wenn nach Abschluss der Vergabeverfahren noch Studienplätze zur Verfügung stehen.

Zusätzlich können Sie über hochschulstart.de eine Bewerbung im Rahmen von Losverfahren (koordiniertes Nachrückverfahren) für Studienangebote im DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren) abgeben. Der genaue Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben. Die Bewerbung ist ausschließlich bei hochschulstart.de möglich.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:
https://www.hochschulstart.de/startseite/ergebnisse-entscheidungen/losverfahren

Versand der Zulassungsbescheide:
Der Versand der Bescheide erfolgt nicht auf dem postalischen Weg. Die Bescheide werden zum Download im Bewerberportal der Hochschule als PDF-Dokument hinterlegt.
Bitte sichern Sie sich diesen Bescheid per Speicherung oder Ausdruck zur weiteren Verwendung (Kindergeldkasse, BaföG-Amt etc.).

Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt.

Bewerbung zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte

Die Landesregierung NRW hat mit der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 8. März 2010 den Hochschulzugang für Bewerber mit Berufserfahrung ohne Hochschulzugangsberechtigung neu geregelt.

Die Bewerbung erfolgt mit dem Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation im Sachgebiet Einschreibungswesen.

Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:

  1. Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
  2. Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
  3. Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)

Detaillierte Informationen und Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte folgender Seite:
http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml  

Bewerbung/Studienaufnahme ohne Abitur (Eignungsprüfung)

Grundsätzlich gilt an einer Universität, dass die allgemeine Hochschulreife (Abitur) die Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist. Die Prüfungsordnungen für die jeweiligen Studiengänge können jedoch bestimmen, dass ein Zugang zum Studium auch dann möglich ist, wenn eine studiengangbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung durch eine Eignungsprüfung nachgewiesen wird. Weitere Informationen hierzu erteilen die zuständigen Prüfungsausschüsse. Sofern die Möglichkeit des Zugangs über eine Eignungsfeststellung besteht, ist dies den Beschreibungen der einzelnen Studiengänge zu entnehmen:

http://www.uni-due.de/studienangebote/

Wo Sie uns finden

Campus Duisburg
Dienstgebäude: SG
Geibelstr. 41
47057 Duisburg

Campus Essen
Dienstgebäude: T03 R00
Universitätsstr. 2
45141 Essen